Unser Elternbeirat im Schuljahr 2025/2026

Der Elternbeirat im Schuljahr 2025/2026

Erste Vorsitzende:                         Venise Abbenseth

Zweite Vorsitzende:                      Janina Morgenroth-Behrends

Kassierer:                                        Stefan Schindlbeck, Florian Wagner

Organisation Schulweghelfer:     Monika Horn 

Protokollführerinnen des Elternbeirats in diesem Schuljahr:
Christine Demmel, 
Natali Wiesmüller
Weitere MitgliederAndrea Klein, Janina Wagner, Ines Lenk, Melanie Müller-Deibler, Erna Fuhrmann, Fitore Shabani, Marie Michel, Markus Landherr, Susanne Fellwock-Stötter

Möchten Sie den Elternbeirat direkt kontaktieren?  elternbeirat@ahgsth.de

Elternbeirat der Anton-Höfer-Grundschule startet ins neue Schuljahr

Schulweghelfer werden gesucht

Der Elternbeirat der Anton-Höfer-Grundschule Thannhausen wurde zu Beginn des Schuljahres 2025/26 neu gewählt. In der konstituierenden Sitzung wurde die bisherige Vorsitzende Venise Abbenseth im Amt bestätigt. Ihre Stellvertretung übernimmt Janina Morgenroth-Behrends von Marie Michel.

Die Kassenführung haben wie bisher Stefan Schindlbeck und neu Florian Wagner inne. Die bisherige Schriftführerin bleibt Christine Demmel und neu Natali Wiesmüller.

Auch in diesem Schuljahr unterstützt der Elternbeirat Aktionen der Schule. Außerdem kümmert sich das Gremium um die Koordination der Schulweghelferdienste. Dieses Amt übernimmt ab diesem Jahr Monika Horn. Um auch die Ampel an der stark befahrenen Edmund-Zimmermann-Straße mit Schulweghelfern zu besetzen, werden noch Unterstützerinnen und Unterstützer gesucht. Diese können sich an die Anton-Höfer-Grundschule wenden.

Von links: Natali Wiesmüller, Susanne Fellwock-Stötter, Marie Michel, Melanie Müller-Deibler, Janina Morgenroth-Behrends, Andrea Klein, Monika Horn, Markus Landherr, Ines Lenk, Erna Fuhrmann, Stefan Schindlbeck, Venise Abbenseth, Janina Wagner, Fitore Shabani, Chtistine Demmel und Florian Wagner (Foto: Tanja Müller)

Eine Schulfamilie braucht viele Köpfe

Auf dieser Seite stellt sich der Elternbeirat vor, der zusammen mit der Schulleitung für ein gutes Miteinander aller Beteiligten und im Sinne der Kinder für ein positives pädagogisches Umfeld sorgt.

 

Aufgaben von Elternbeirat und Klassenelternsprecher

Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit. Die Mitwirkungsrechte sind in Art. 65 BayEUG zusammengefasst. Weitere Mitwirkungsrechte sind in den Schulordnungen (BaySchO, GrSO, MSO, VSO-F) bekannt.
 

Eltern und Schule

  • Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler vertiefen (Schulgemeinschaft).
  • Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler wahren.
  • Wünsche und Anregungen der Eltern beraten.
  • Begründete Anträge auf Anberaumung einer weiteren Klassenelternversammlung, die der Schulleiter einberuft. Darüber hinaus kann der Elternbeirat von sich aus auch andere Veranstaltungen für Eltern und Schüler der gesamten Schule, einzelner Jahrgangsstufen oder Klassen einberufen. Es besteht dabei keine Teilnahmepflicht für Schulleiter und Lehrkräfte.
  • Einvernehmen bei Veranstaltungen, die die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten betreffen.
  • Zwischen Erziehungsberechtigten und Schule vermitteln; dabei soll vor allem auf eine persönliche Aussprache der Betroffenen hingewirkt werden. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Elternbeirates, Beschwerden der Erziehungsberechtigten entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen; sondern er muss die Erziehungsberechtigten an den Schulleiter oder ggf. an das Staatliche Schulamt verweisen.

Der Klassenelternsprecher nimmt die Belange der Eltern der Schüler seiner Klasse wahr, analog dem Elternbeirat, der die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahrnimmt:

  • Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vertiefen.
  • Interesse und Verantwortung der Erziehungsberechtigten für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder wahren und pflegen.
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Lehrkräften oder dem Klassenleiter besprechen.
  • Zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vermitteln; dabei soll vor allem auf eine persönliche Aussprache der Betroffenen hingewirkt werden. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Klassenelternsprechers, Beschwerden der Erziehungsberechtigten entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen; sondern er muss die Erziehungsberechtigten an den Schulleiter oder ggf. an das Staatliche Schulamt verweisen.

„Gesunde Pause“ am 5. Mai 2025

Was für ein tolles, gesundes Pausenfrühstück!!! Unsere Viertklässler haben heute in der großen Pause auf gesunde Art und Weise geschlemmt. Das Angebot war überragend und sehr vielfältig. Vielen Dank für das große Engagement aller Viertklasseltern und der Betreuung durch den Elternbeirat, vertreten durch Frau Abbenseth und Frau Wiesmüller. Wir freuen uns schon sehr, wenn nächsten Monat die dritten Klassen verwöhnt werden ...
Einen wichtigen Hinweis aber doch noch zum Schluss: Bitte geben Sie Ihren Kindern UNBEDINGT einen Teller, eine Schüssel und einen Löffel mit. Diese Utensilien waren im Gegensatz zum reichhaltigen Frühstück leider Mangelware.