Unser Elternbeirat im Schuljahr 2024/25
Der Elternbeirat stellt sich
vor:
Erste Vorsitzende: Venise Abbenseth
Zweiter Vorsitzender: Marie Michel
Kassierer: Stefan Schindlbeck, Marc Brümmer
Organisation Schulweghelfer Nicole Ancin
Weitere Mitglieder: Monika Horn, Daniela Neatu, Julia-Elena Raducanu, Christine Demmel, Jasna Durakovic, Stefanie Neumann, Naig Huseyn, Labinot Lushaj, Markus Landherr, Janina Morgenroth-Behrends, Natali Wiesmüller,
Protokollführerin des
Elternbeirats in diesem Schuljahr: Christine Demmel
Möchten Sie den Elternbeirat direkt kontaktieren? elternbeirat@ahgsth.de
Eine Schulfamilie braucht viele Köpfe
Auf dieser Seite stellt sich der Elternbeirat vor, der zusammen mit der Schulleitung für ein gutes Miteinander aller Beteiligten und im Sinne der Kinder für ein positives pädagogisches Umfeld sorgt.
Aufgaben von Elternbeirat und Klassenelternsprecher
Der Elternbeirat nimmt die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahr und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, mit. Die
Mitwirkungsrechte sind in Art. 65 BayEUG zusammengefasst. Weitere Mitwirkungsrechte sind in den Schulordnungen (BaySchO, GrSO, MSO, VSO-F) bekannt.
Eltern und Schule
- Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung für die Bildung und Erziehung der Schüler vertiefen (Schulgemeinschaft).
- Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler wahren.
- Wünsche und Anregungen der Eltern beraten.
- Begründete Anträge auf Anberaumung einer weiteren Klassenelternversammlung, die der Schulleiter einberuft. Darüber hinaus kann der Elternbeirat von sich aus auch andere Veranstaltungen für Eltern und Schüler der gesamten Schule, einzelner Jahrgangsstufen oder Klassen einberufen. Es besteht dabei keine Teilnahmepflicht für Schulleiter und Lehrkräfte.
- Einvernehmen bei Veranstaltungen, die die Zusammenarbeit von Schule und Erziehungsberechtigten betreffen.
- Zwischen Erziehungsberechtigten und Schule vermitteln; dabei soll vor allem auf eine persönliche Aussprache der Betroffenen hingewirkt werden. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Elternbeirates, Beschwerden der Erziehungsberechtigten entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen; sondern er muss die Erziehungsberechtigten an den Schulleiter oder ggf. an das Staatliche Schulamt verweisen.
Der Klassenelternsprecher nimmt die Belange der Eltern der Schüler seiner Klasse wahr, analog dem Elternbeirat, der die Belange der Eltern der Schüler einer Schule wahrnimmt:
- Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vertiefen.
- Interesse und Verantwortung der Erziehungsberechtigten für die Erziehung und Bildung ihrer Kinder wahren und pflegen.
- Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Erziehungsberechtigten mit den jeweiligen Lehrkräften oder dem Klassenleiter besprechen.
- Zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften vermitteln; dabei soll vor allem auf eine persönliche Aussprache der Betroffenen hingewirkt werden. Es ist jedoch nicht die Aufgabe des Klassenelternsprechers, Beschwerden der Erziehungsberechtigten entgegenzunehmen, zu beraten und weiter zu verfolgen; sondern er muss die Erziehungsberechtigten an den Schulleiter oder ggf. an das Staatliche Schulamt verweisen.